Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

Fahrschule Holderbank (FSH)

Talstrasse 17

5113 Holderbank AG


Vertragspartner


Fahrschule Holderbank (nachfolgend “FSH” genannt)

und

Fahrschüler:in mit schweizerischem Lernfahrausweis, Führerschein oder ausländischem Führerschein


Teil 1: Allgemeine Bedingungen


1.1 Vertragsinhalt


Der Vertrag tritt bei der Anmeldung (mündlich, telefonisch oder elektronisch) in Kraft und endet automatisch nach bestandener praktischer Führerprüfung. FSH verpflichtet sich, eine sorgfältige und qualifizierte Ausbildung gemäss der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr (VZV) zu gewährleisten.


1.2 Geltung


Mit der Anmeldung zur Fahrausbildung, spätestens jedoch mit der Inanspruchnahme von Dienstleistungen, gelten diese Bedingungen als akzeptiert. Abweichungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.


1.3 Online-Anmeldung


Fahrlektionen oder Kurse, die online reserviert werden, gelten als verbindlich gebucht.


1.4 Gewährleistung


Der Fahrlehrer oder die Fahrlehrerin verfügt über eine gültige Bewilligung zur gewerbsmässigen Fahrunterrichtserteilung oder unterrichtet als Fahrlehrer:in in Ausbildung unter fachlicher Aufsicht. Der Abschluss des Ausbildungsvertrags garantiert nicht das Bestehen der Führerprüfung.


1.5 Tarife


Die aktuellen Preise sind auf www.fsh-fahrschuleholderbank.ch einsehbar. Die zu Beginn vereinbarten Preise bleiben grundsätzlich bis zum Ausbildungsende gültig, vorbehalten bleiben Anpassungen aus wirtschaftlichen Gründen.


Teil 2: Praktische Fahrschulung


2.1 Ort und Zeit


Fahrlektionen finden zum vereinbarten Zeitpunkt am definierten Treffpunkt statt. Alternativ kann nach Absprache eine Abholung an einem anderen Ort erfolgen, wobei zusätzliche Zeit einzuplanen ist.


2.2 Pflichten der Fahrschüler:in


Ein gültiger Lernfahrausweis ist bei jeder Lektion mitzuführen und unaufgefordert vorzuweisen. Fahrlektionen unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten sowie bei Übermüdung sind unzulässig. Instruktionen des Fahrlehrers sind jederzeit zu befolgen.


2.3 Absenzen


Absagen müssen mindestens 24 Stunden im Voraus (werktags) erfolgen. Bei verspäteter oder fehlender Abmeldung wird die Lektion vollumfänglich verrechnet. Bei kurzfristiger Verhinderung aufgrund von Unfall oder Krankheit ist ein Arztzeugnis erforderlich. Eine Kostenbefreiung erfolgt ausschliesslich auf Kulanzbasis.


2.4 Lektionsdauer


Eine Lektion entspricht der auf der Website definierten Dauer. Doppellektionen entsprechen dem Doppelten. Pausen können bei Bedarf eingelegt werden. Die Terminplanung ist Teil der Lektion.


2.5 Fahrzeuge


Fahrlektionen werden grundsätzlich mit Fahrschulfahrzeugen mit Doppelpedalen durchgeführt. Ausnahmen sind nach Vereinbarung möglich. Bei Verwendung des privaten Fahrzeugs wird kein Preisnachlass gewährt.


2.6 Zahlungsbedingungen


Alle Fahrlektionen sind im Voraus zu bezahlen – bar vor Beginn der Lektion oder per Rechnung. Auch bei Rechnungszahlung muss der Betrag vor der Lektion eingegangen sein.

Probelektionen können nur bar bezahlt werden.

Besteht ein Abonnement, ist dieses vor Beginn der ersten Lektion vollständig zu begleichen (bar, per TWINT oder Rechnung). Bei Abbruch oder Fahrschulwechsel erfolgt eine Rückerstattung der nicht genutzten Lektionen zum Einzellektionstarif.


2.7 Pauschale für administrative Arbeiten & Versicherung


Ein einmaliger Pauschalbetrag gemäss Preisliste wird bei Beginn der Ausbildung verrechnet. Dieser umfasst administrative Aufwände (z. B. Meldungen ans Strassenverkehrsamt), Versicherungsschutz sowie Betreuung ausserhalb der Fahrlektionen per E-Mail, Telefon oder Nachricht.


2.8 Versicherung


Fahrschüler:innen sind während der Fahrlektionen sowie der praktischen Prüfung durch FSH versichert, auch bei Fahrten im privaten Fahrzeug mit zugelassener Begleitperson. Bei selbständiger Prüfungsanmeldung entfällt dieser Schutz.


Versicherungsdeckung:

 • Haftpflichtversicherung CHF 100 Mio. (Selbstbehalt 0 CHF)

 • Kollision: Selbstbehalt CHF 1000 (mitversichert, ausser bei Pflichtverletzung gemäss 2.2)

 • Teilkasko: Selbstbehalt 0 CHF

 • Unfall: Heilungskosten, Invalidität CHF 100’000, Todesfall CHF 30’000

 • Rechtsschutzversicherung


2.8a Ausschluss der Versicherungsleistung


Kein Versicherungsschutz besteht bei:

 • Fahren unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss

 • Fahren in übermüdetem Zustand


2.9 Praktische Führerprüfung


Für die Prüfung werden 105 Minuten eingeplant und verrechnet, inklusive einer Vorbereitungseinheit direkt davor. Das Prüfungsfahrzeug wird zur Verfügung gestellt. Die Prüfungsgebühr des Strassenverkehrsamts ist nicht inbegriffen.


Teil 3: Kurse


3.1 Kursort & Zeit


Kurse finden wie ausgeschrieben statt. FSH behält sich organisatorische Änderungen (Ort, Zeit, Zusammenlegung oder Absage) vor.


3.2 Pflichten für den VKU


Ein gültiger Lernfahrausweis ist an allen Kurstagen mitzubringen. Ohne Ausweis ist die Teilnahme ausgeschlossen, der Kurs wird trotzdem verrechnet.


3.3 Abmeldungen


Kursabsagen bis 14 Tage vor Kursbeginn sind kostenlos. Bei Abmeldung bis 7 Tage vorher werden 50%, danach 100% der Kurskosten fällig. Umbuchungen sind bei frühzeitiger Mitteilung möglich.


3.4 Kursdauer


Die Dauer richtet sich nach dem offiziellen Programm. Eine 100-prozentige Anwesenheit ist gesetzlich vorgeschrieben. Früheres Verlassen ist nur bei Notfällen möglich.


3.5 Zahlungsbedingungen für Kurse


Das Kursgeld ist im Voraus via TWINT oder Banküberweisung zu begleichen. Bei mehr als 10 Minuten Verspätung oder Nichterscheinen entfällt das Teilnahmerecht, der Betrag bleibt geschuldet. Offene Kurskosten berechtigen zum Zurückbehalt der Kursbestätigung.


3.6 Kursleitung


Bei Ausfall der vorgesehenen Kursleitung kann eine Ersatzperson eingesetzt werden.


3.7 Versicherung während der Kurse


Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Die Fahrschule übernimmt keine Haftung für Schäden, Diebstahl oder Verluste. Die Versicherung liegt in der Verantwortung der Teilnehmenden.


3.8 Kursausschluss


Teilnehmende können bei störendem Verhalten vom Kurs ausgeschlossen werden. Die Kursgebühr wird in diesem Fall nicht rückerstattet.


Teil 4: Schlussbestimmungen


4.1 Zahlungsverzug


Bei Zahlungsverzug erfolgt eine Mahnung mit CHF 15 Bearbeitungsgebühr. Erfolgt keine Zahlung, wird ein Betreibungsverfahren eingeleitet. Es fallen CHF 100 zusätzliche Gebühren und 5% Verzugszins an.


4.2 Salvatorische Klausel


Sollte eine Bestimmung ungültig sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Eine rechtsgültige Ersatzregelung tritt an ihre Stelle.


4.3 Gerichtsstand


Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Fahrschule in Holderbank AG.


Gültig ab: 01.05.2025 bis auf Widerruf